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Wie Bayern den Verkauf von "Mein Kampf" in Polen verhindern will

Spiegel Online – Juni 2005 

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In Polen geht es einem Verleger an den Kragen, der Anfang des Jahres Hitlers "Mein Kampf" mit einem antisemitischen und deutschfeindlichen Vorwort auf den Markt brachte. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht etwa wegen Volksverhetzung. Es geht um die Urheberrechte des Autors, die heute beim Freistaat Bayern liegen. 

Hamburg - Bisher hatte Marek Skierkowski, 39, Horoskope, Kochbücher und ein paar Gruselgeschichten herausgegeben. Er plante, die "Satanische Bibel" von Anton Szandor LaVey und "Das Rote Büchlein" von Mao Tse Tung zu veröffentlichen. Dann kam er auf die Idee, Adolf Hitlers "Mein Kampf" in 20.000 Exemplaren neu aufzulegen. An diesem Freitag wird Skierkowski von Staatsanwalt Przemyslaw Skoczek in Breslau (Wroclaw) verhört. 

Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte Skoczek, Skierkowski werde vorgeworfen, gegen Autorenrechte verstoßen zu haben. Einen Verstoß gegen den Paragraphen 256 des polnischen Strafgesetzbuches, der die Verbreitung faschistischen Inhalts verbietet, sehe er nicht. Skierkowski sei kein Ideologe und lobe Hitlers verbrecherisches System keineswegs. Ihm gehe es allein darum ein Geschäft mit dem Buch zu machen. 

Nichtsdestotrotz sorgt die Neuauflage des Hitlerschen Machwerks in Polen für Wirbel. Grund dafür ist ein Vorwort des emeritierten Professors für Journalistik an der Warschauer Universität, Bogdan Michalski, der Skierkowski nach eigenen Angaben zum Druck des Buches überredet haben soll. 

Der Emeritus hatte in den achtziger Jahren das Regime von General Jaruzelski und die damals herrschende Zensur verteidigt. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wirkte er 1995 am Entwurf eines neuen Pressegesetzes mit, der von der populistischen Partei Samoobrona ("Selbstverteidigung") eingebracht wurde. Michalski schwebte vor, dass man nur Journalist werden dürfe, wenn eine besondere Kommission dies genehmigt habe. 

Hitlers "gesunder Menschenverstand" 

Nicht nur, dass Michalski Hitlers Ideen durchaus eine "gewisse Dosis gesunden Menschenverstandes" zuspricht, er nutzt die nationalsozialistische Bibel dafür, mit wirren Thesen antideutsche und antisemitische Ressentiments am Köcheln zu halten. Sein Vorwort ist gespickt mit deutschfeindlichen Sätzen. Geschichtsoder Politologiestudenten sollten "Mein Kampf" gelesen haben, weil das Buch "die Sehnsucht der Deutschen nach der Herrschaft über andere Länder" zeige, "nach Expansion und Arroganz und die Überzeugung, anderen Nationen überlegen zu sein - also die Faktoren, die nach 1945 nicht gelöscht wurden", schreibt der ehemalige Journalistikprofessor. 

"Die Kenntnis von 'Mein Kampf'", so schwört Michalski die Leser ein, "wird eine besondere Impfung gegen propagandistische Handlungen Polen gegenüber sein, ..., das in gewissem Sinne verpflichtet ist, Deutschland zu unterstützen, zum Beispiel wenn es um den festen Sitz im Sicherheitsrat der Uno geht". "In einer Situation", fährt der Autor fort, "in der der wichtigste Teil der polnischen Presse vom deutschen Kapital herausgegeben wird, wird eine aufmerksame Lektüre von 'Mein Kampf' gegen die Ideen der Propaganda-Leute abhärten, weil wir ihre Herkunft kennen". Man dürfe die Augen nicht davor verschließen, dass "die Stereotypen bei unseren Nachbarn dauernd präsent" seien. 

Zudem arbeitet er mit antijüdischen Klischees. Die Juden hätten sich im Ersten Weltkrieg gedrückt, ökonomisch seien sie Kriegsgewinnler und hätten "enormen Einfluss an den Hochschulen und der Kultur sowie in freien Berufen" erlangt. 

"Keine Propaganda" 

Die polnischen Behörden blieben erst einmal untätig. Als 1993 "Mein Kampf" schon einmal aufgelegt wurde, schritt die Krakauer Staatsanwaltschaft ein, und das Amt für Verfassungsschutz beschlagnahmte die Exemplare des Werset-Verlags. Dieses Mal sahen sie zunächst keinen Grund einzugreifen - zumal Herausgeber Skierkowski in der Einleitung beschwichtigend schrieb, er sehe die Aufgabe seines Verlages darin, Lesern "oft versteckte oder zum Vergessen verurteilte Gedanken oder Philosophien" zugänglich zu machen. Der Herausgeber - der nie mit Namen genannt ist - gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Veröffentlichung von "Mein Kampf" dazu beitragen wird, dass ähnlich hasserfüllte Werke nie wieder entstehen werden. 

Die Behörden schienen auch die Argumentation Michalskis zu akzeptieren, wonach Hitlers Buch aus rein wissenschaftlichen Gründen neu aufgelegt worden sei. Auf einer Internetseite des "Instituts des Nationalen Gedenkens" (IPN) schreibt Staatsanwalt Dariusz Olszewski: "Wer öffentlich Faschismus oder andere totalitäre Ideen verbreitet, kann rechtmäßig eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bekommen. Aber in diesem Fall geht es um den Verkauf von 'Mein Kampf' zu wissenschaftlichen und geschichtlichen Zwecken. Insofern bedeutet dies keine Propaganda und ist somit legal. Wäre Hitlers Buch von einer Organisation verkauft worden, die Nazi-Ideologie verbreitet, wäre es ein Fall für die Staatsanwaltschaft." 

Im Ort des Verlagssitzes Breslau wurde die Staatsanwaltschaft aktiv - wohl unter dem Einfluss des Deutschen Generalkonsulats. Die Bezirksstaatsanwaltschaft in Person von Skoczek ließ das politische Manifest Hitlers in den Buchhandlungen der Stadt im Mai beschlagnahmen. Die Aktion blieb jedoch auf die Region beschränkt. In Stettin zum Beispiel konnte man "Mein Kampf" weiterhin in den Buchhandlungen kaufen. 

Unmut in Bayern 

In Bayern sah man das halbherzige Vorgehen der polnischen Behörden mit Unmut. Nachdem die Staatsregierung in München im Februar aus den Agenturen erfahren hatte, dass der in Breslau ansässige "Verlag der außergewöhnlichen Bücher XXL" eine Neuauflage von "Mein Kampf" plane, kündigte Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) an, gegen jede Verbreitung des Buches vorzugehen. 

Die Alliierten hatten das Urheberpersönlichkeitsrecht nach der Beschlagnahmung des Hitlerschen Vermögens auf den Freistaat Bayern übertragen, da der Diktator bis zu seinem Tod am 30. April 1945 mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet war. Auch die Verwertungsrechte des Eher-Verlages, des Zentralverlags der NSDAP, wurden auf den Freistaat übertragen, da der Verlagssitz in München war. 

Das bayerische Finanzministerium, dem auch die Rechteverwaltung zugeordnet ist, schaltete über das Auswärtige Amt umgehend die Deutsche Botschaft in Warschau ein, die rechtliche Schritte prüfen sollte. Denn "der Freistaat Bayern nimmt diese Rechte sehr restriktiv wahr, um eine Verbreitung nationalsozialistischen Gedankensguts zu unterbinden", ließ Faltlhauser mitteilen. 

Der Fall wurde zum Politikum. Polens Außenminister Adam Rotfeld sagte ganz im Sinne der bayerischen Rechteverwalter: "Das ist ein Skandal. Das kann nicht toleriert werden. Dieses Buch fördert das Verbrechen." "Mein Kampf" beinhalte die Samen der Nazi-Verbrechen. 

"Keine Bedienungsanleitung für das Funktionieren eines Krematoriums" 

Verleger Skierkowski erhielt eine Vorladung bei der Polizei. Nach einer Stunde durfte er das Präsidium in Wroclaw wieder verlassen. Es gelang ihm, die Neuerscheinung damit zu rechtfertigen, das Buch sei ja "keine Bedienungsanweisung für das Funktionieren eines Krematoriums, sondern eine philosophische Abhandlung", die zur Literatur des 20. Jahrhunderts gehöre. 

Nun wird er wieder verhört. "Ich möchte von Herrn Skierkowski erfahren, ob er absichtlich oder unabsichtlich gegen das Autorenrecht verstoßen hat", sagt Staatsanwalt Skoczek. Bayern - vertreten durch die beiden Warschauer Anwälte Jacek Franek und Joanna Lassota - fordere eine "symbolische" Bestrafung Skierkowskis. Als Strafe drohe die Beschlagnahmung aller noch im Lager und in den Buchläden befindlichen Bücher und eine Ermahnung. 

So wird Skierkowski letztlich möglicherweise genauso ungeschoren davon kommen wie der tschechische Verlagsleiter Michal Zitko. Er wurde im November 2004 zunächst zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und zu einer Geldstrafe von knapp 70.000 Euro, nachdem er "Mein Kampf" in Tschechien herausgebracht hatte. Ihm war vorgeworfen worden, Nazi-Ideen verbreitet zu haben. Weitere Instanzen bestätigten das Urteil. 

Freispruch in Tschechien 

Doch im März entschied das Höchste Gericht anders und sprach Zitko frei. Er habe keineswegs faschistisches Gedankengut verbreitet. Denn die Verbreitung einer Idee bedeutet eine aktive Handlung, die zum Ziel hat Anhänger zu gewinnen. Dieses Ansinnen sah das Gericht bei Zitko nicht. Die mehr als 100.000 Bücher sind inzwischen nahezu komplett verkauft. 

In Polen wundert sich Staatsanwalt Skoczek, warum Bayern bei der weit höheren Auflage in dem weit kleineren Nachbarland nicht aktiv geworden ist. Im Münchner Finanzministerium hat man dafür eine Erklärung: Zum Zeitpunkt der tschechischen Veröffentlichung sei ein Zivilrechtsverfahren nicht Erfolg versprechend gewesen. Denn die Zeitspanne für das Urheberrecht Bayerns sei dort bereits abgelaufen gewesen. Nach Zitkos Veröffentlichung habe der tschechische Staat die Schutzfrist für Hitlers Schriften allerdings verlängert. Sie liegen nun - wie in Deutschland - noch für zehn Jahre beim Freistaat. 

Von Alexander Schwabe
Spiegel Online, 23. Juni 2005, 12:32 Uhr 

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