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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Gerichtsverfahren in Polen

Sie haben Streit mit einem Unternehmen aus Polen, einem Dienstleister, einem Familienangehörigen oder einer anderen Person? Die gütliche Einigung ist fehlgeschlagen und Sie erwägen vielleicht, Klage in Polen zu erheben? Der polnische Warenempfänger will den Kaufpreis nicht bezahlen? Oder Sie sind selbst von Ihrem polnischen Vertragspartner aus unerklärlichen Gründen vor einem polnischen Gericht verklagt worden? Und Ihnen ist nun die Klage aus Polen zugestellt worden? 

Wenn Sie in ein Gerichtsverfahren in Polen verwickelt sind, sollten Sie bestimmte nationale Verfahrensvorschriften kennen. Im Hinblick auf das Zivilverfahren in Polen sollten Sie vor allem wissen, dass Sie in dem ersten einzureichenden Schriftsatz, sei es Klage oder Klageerwiderung, sämtliche Beweise, Argumente und Angriffs- oder Verteidigungsmittel benennen sollten. Andernfalls sind sie präkludiert, d.h. sie dürfen später nicht mehr vorgebracht werden. Die Beachtung dieses Grundsatzes ist für die Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Gerichtsverfahren in Polen enorm wichtig. 

Das polnische Zivilverfahren ist zweitinstanzlich. Es gibt in Polen Rayongerichte, die in Verfahren bis 75.000 PLN entscheiden. Bei einem darüber hinaus gehenden Streitwert sind Berufungsgerichte zuständig. Die Berufungsgerichte sind zweitinstanzliche Gerichte für die Urteile der Rayongerichte. Und die zweite Instanz für die Urteile der Berufungsgerichte wird von Appellationsgerichten wahrgenommen. Für krasse Verfahrensfehler steht das Rechtsmittel der Kassation (Revision) beim polnischen Obersten Gericht in Warschau zu. 

Ich unterstütze Sie gern in allen gerichtlichen Instanzen und vor allen Gerichten in Polen. Wenn es prozesstaktisch günstiger und dabei auch zulässig ist, bringe ich den Streit vor ein deutsches Gericht. Sie profitieren von meiner jahrelanger Erfahrung in deutsch-polnischen Angelegenheiten. 

Ich vertrete Sie in sämtlichen prozessrechtlichen Angelegenheiten landesweit, in Warschau, in Krakau, in Posen, Danzig, Breslau, Kattowitz oder wo Sie mich auch sonst benötigen. 

Falls Sie Fragen im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren in Polen haben, wenn Sie ein Beklagter sind, oder wenn Sie selbst gegen jemanden klagen wollen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir kurz! 

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

Telefon & Fax

Tel. +48 22 622 95 96
Fax +48 22 622 12 85
Tel. +49 40 228 612 26   Deutschland
 

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