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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Inkasso in Polen - Forderungsdurchsetzung

Sie haben Ihre Ware nach Polen geliefert oder eine Dienstleistung an ein polnisches Unternehmen erbracht, aber die Zahlung dafür bleibt aus. Sie verschicken an den Schuldner Mahnungen, aber die bringen überhaupt nichts. Was tun, wenn der polnische Schuldner nicht zahlt? Wie kommen Sie an Ihr Geld heran ohne sich gleichzeitig die Aussichten für eine weitere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem polnischen Unternehmen zu verschließen? 

Theoretisch könnten Sie als erstes ein deutsches Inkassounternehmen/einen deutschen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Eintreibung der Forderung in Polen beauftragen. In der Regel bringen aber die von ausländischen Inkassounternehmen/Rechtsanwälten verschickten Zahlungsaufforderungen nicht viel, weil sie für den polnischen Schuldner keine reale Gefahr der sofortigen gerichtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus treten sie meistens nicht in einem persönlichen Kontakt an den Schuldner heran, sondern gehen schriftlich vor. Sinnvoller ist es daher, gleich einen Anwalt mit Sitz in Polen einzuschalten. Denn dann merkt der Schuldner, dass im Falle der Nichtzahlung sofort ein gerichtlicher Prozess droht, der dem deutschen Gläubiger einen wirksamen Vollstreckungstitel in Polen verschafft und der nur weitere Kosten für den säumigen Schuldner verursacht. Hinzu kommt, dass sich in einem persönlichen Telefonat mit der schuldnerischen Firma viele Unklarheiten oder Missverständnisse klären lassen. 

Die übliche Vorgehensweise ist es nach der Einschaltung des polnischen Anwalts, zuerst den Grund für das Ausbleiben der Zahlung zu ermitteln. Manchmal kommt es vor, dass der polnische Schuldner von Anfang an böswillig ist, d.h. dass er bereits bei der Bestellung davon ausgeht, er werde für die Ware, bzw. die Dienstleistung nicht zahlen. Das lässt sich in der Regel in dem ersten anwaltlichen Telefonat mit dem Schuldner feststellen. Eine weitere außergerichtliche Forderungsdurchsetzung im Sinne weiterer Gespräche mit dem Schuldner hat dann keinen Sinn mehr. Dann gilt es, dem Schuldner gleich die Folgen der weiteren Nichtzahlung klar zu machen und nach der Setzung einer sehr kurzen Zahlungsfrist umgehend gerichtliche Schritte gegen den Schuldner einzuleiten. 

Manchmal zahlt der polnische Schuldner nicht, weil er in Geldnot steckt. Dann ist der Weg der Erarbeitung einer Ratenzahlungsvereinbarung oft eine sinnvolle Lösung. Sie gibt dem Schuldner zum einen Zeit, die erforderlichen Mittel anzuhäufen; zum anderen lässt sie den Schuldner das Gesicht und für beide Vertragsparteien Aussichten für eine weitere wirtschaftliche Zusammenarbeit wahren. 

Gelegentlich liegt der Grund für die Nichtzahlung darin, dass die polnische Firma die Qualität der Ware/der Dienstleistung beanstandet. In diesem Falle lässt sich in einem oder mehreren Telefonaten oder Gesprächen mit dem polnischen Unternehmen der genauen Grund ermitteln und oft ein Kompromiss erarbeiten. In der Regel ist auch dann noch eine wirtschaftliche gemeinsame Zukunft für Sie und das polnische Unternehmen vorhanden. Manchmal aber gibt es Schuldner, die fiktive Mängel geltend machen mit dem Ziel, für die gelieferte Ware bzw. für die erbrachte Leistung nicht zu zahlen. In diesen Fällen ist es naturgemäß sehr schwierig, einen Vergleich zu erreichen. Dann bleibt nichts anderes übrig als sofort gerichtliche Schritte einzuleiten. 

Was den gerichtlichen Weg in Polen anbelangt, besteht hierbei zuerst die Möglichkeit, einen europäischen oder polnischen Zahlungsbefehl (Mahnbescheid) zu erwirken. Das ist in den Fällen eine sinnvolle Lösung, in denen es wahrscheinlich oder zu vermuten ist, dass der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl keinen Einspruch einlegt und den Zahlungsbefehl rechtskräftig werden lässt. Denn dann ist das der schnellere Weg. Ist hingegen davon auszugehen, dass der Schuldner den Zahlungsbefehl (Mahnbescheid) angreift, dann ist es aus Zeitgründen vorteilhafter, gleich eine richtige Klage einzureichen. Denn falls der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl Einspruch einlegt, verliert dieser seine Wirkung und die Sache wird vom Gericht auf den ordentlichen Klageweg gebracht. Sie haben aber für das Zahlungsbefehlsverfahren einige Monate verloren. 

Was das Klageverfahren in Polen angeht, ist zu beachten, dass das polnische Gerichtsverfahren recht formalisiert ist. In der Klage müssen sämtliche Argumente, Beweise und Angriffsmittel genannt werden. Anderenfalls sind sie präkludiert, d.h. sie dürfen nicht mehr vorgebracht werden. Bei der Klageerarbeitung werden daher möglichst viele Details benötigt, insbesondere auch Angaben dazu, ob eine bestimmte Tatsache von einem Zeugen nachgewiesen werden kann und falls ja, die Angaben zu diesem Zeugen. 

Bei der Klageerarbeitung ist es auch wichtig, Tatsachen zu kennen, die sich negativ für den Mandanten auswirken könnten. Wenn der Anwalt sie von Anfang an kennt, kann er möglicherweise die Auslegung der Rechtslage entsprechend anpassen. Wenn er aber die für den Mandanten negativen Tatsachen erst aus der Klageerwiderung erfährt, dann ist es für eine sinnvolle Auslegung in der Regel schon zu spät. 

Das Gerichtsverfahren in Polen dauert nicht mehr so lange, wie dies noch vor ein paar Jahren der Fall war. Natürlich hängt vieles von der Komplexität des Falles und der Anzahl der eventuell zu vernehmenden Zeugen ab. 

Nach Abschluss des Verfahrens erlässt das Gericht ein Urteil, das in Polen unmittelbar vollstreckungsfähig ist. Falls der polnische Schuldner weiter nicht zahlt, kann gegen ihn sofort Zwangsvollstreckung in Polen eingeleitet werden. 

Es gibt aber auch Situationen, in denen es taktisch vorteilhafter ist, die Klage in Deutschland einzulegen. Manchmal (nicht immer) ist es nämlich prozessrechtlich zulässig, dass neben polnischen Gerichten auch deutsche Gerichte international zuständig sind. Die Klageeinlegung in Deutschland ist in den Fällen eine sinnvolle Lösung, wenn die Angelegenheit so stark in deutschen Gegebenheiten verwurzelt ist, dass sie für ein polnisches Gericht nicht einfach nachzuvollziehen ist. Hier ist es die Frage der Prozesstaktik zu entscheiden, wie vorzugehen ist. 

Falls der polnische Schuldner nicht zahlt, rufen Sie mich ganz einfach an. Ich bespreche mit Ihnen gern sämtliche Einzelheiten, lege nach Erhalt von Unterlagen gemeinsam mit Ihnen den effektivsten Weg fest und gehe gegen Ihren Schuldner, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, vor, mit dem Ziel, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Falls Sie Fragen zur Beitreibung eine Forderung in Polen haben, sprechen Sie mich an.

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

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