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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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CoC-Konformitätsbescheinigung beim Autokauf in Polen.

Manchmal gilt der Spruch, dass der Polin Reiz unerreicht sei, auch für das erträumte Auto, das hinter der deutsch-polnischen Grenze lockt. Die Gründe mögen unterschiedlicher Art sein, aber um das ersehnte Gefährt über die Oder nach Hause zu bringen, reicht es nicht, in Polen nochmal vollzutanken.

Abgesehen vom üblichen Schacher um den Preis und der gründlichen Begutachtung des Zustandes des ersehnten Gefährts, gibt es noch andere Dinge zu beachten, die nur beim Heimholen über die Grenze eine Rolle spielen. Dazu gehört für die Zulassung in Deutschland manchmal u. a. die Vorlage einer Konformitätsbescheinigung, im allgemeinen Sprachgebrauch „Certificate of Conformity" oder einfach COC-Papiere genannt. Sie vereinfachen den grenzüberschreitenden Verkauf von Autos in Europa.

Neufahrzeuge werden vom Hersteller grundsätzlich mit COC-Bescheinigung geliefert. Sie enthalten ähnliche technische Angaben wie die beiden Zulassungsbescheinigungen, sind aber wesentlich ausführlicher und umfangreicher und geben unter anderem Auskunft über die Fabrikmarke, den Fahrzeugtyp sowie die Variante und die Version des Autos. Außerdem sind darin auch die Abmessungen des Fahrzeugs beim Radstand, der Länge, der Breite und der Höhe festgehalten. Weiterhin finden sich Angaben zum Kupplungstyp, zum Getriebe, zu den Reifengrößen, zum Hubvolumen und zur Höchstgeschwindigkeit, zu den CO₂-Emissionen, dem Geräuschpegel und zur Klassifizierung in eine Schadstoffklasse sowie zur Einordnung in eine Abgasnorm, was relevant ist für die Höhe der zu zahlenden jährlichen Kfz-Steuer.

Bei der Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen sind die COC-Papiere nicht erforderlich. Das gilt, wenn in der Vergangenheit bereits eine Zulassung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat erfolgte und eine Typgenehmigung vorliegt. Trotzdem empfiehlt es sich, über den Verkäufer ein „Certificate of Conformity" zu erhalten. Das könnte bei einem späteren Wiederverkauf von Vorteil sein.

Falls nötig und das Fahrzeug in der EU gekauft wurde, können COC-Papiere beim Hersteller nachbestellt werden. Die dafür anfallenden Gebühren liegen zwischen 40 Euro und 200 Euro.

Bei Autos, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat importiert werden und bei denen keine Dokumente existieren oder die vor der verpflichtenden Einführung der Bescheinigung gebaut wurden, ist ein Gutachten als Ersatz für eine COC-Bescheinigung manchmal günstiger. Zudem umfasst das Gutachten die ohnehin verpflichtenden Prüfungen zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Ein Gutachten durch den TÜV oder die DEKRA ersetzt die COC-Papiere. Es kostet zwischen 40 und 140 Euro und dient als Grundlage für eine Betriebserlaubnis. Mit der ist später eine Zulassung des Fahrzeugs möglich.

Haben Sie Fragen oder ein konkretes Problem?

Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96 Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jacek-franek.com

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