Das Oberste Gericht der Republik Polen
Das Oberste Gericht der Republik Polen ist ein Organ der polnischen Judikative und übt die Kontrolle über die Tätigkeit der Gerichte in Polen aus. Außerdem erledigt es Aufgaben, die in der Verfassung und in Gesetzen festgeschrieben sind. Neben dem Obersten Gericht handelt auf höchster Ebene noch das Verfassungsgericht, jedoch nur in Fragen der Einhaltung der Verfassung.
Einhaltung der geltenden Regelungen für die Gerichte
Die Aufgabe des Obersten Gerichts im Bereich der Gerichtsbarkeit ist die Gewährleistung der Übereinstimmung der allgemeinen Gerichte mit dem geltenden Recht, die Garantie der Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch entsprechende Untersuchung und Bewertung eingelegter Rechtsmittel sowie die Fassung von Beschlüssen zu Rechtsfragen. Das Oberste Gericht kontrolliert in Rechtsangelegenheiten weiterhin außergewöhnliche rechtswirksamen gerichtlichen Entscheidungen mit dem Ziel, ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des Rechtsstaates zu garantieren, und die Grundsätze der gesellschaftlichen Gerechtigkeit umzusetzen. In diesem Sinne entscheidet es auch über außerordentliche Beschwerden.
Garantie der Einhaltung demokratischer Verfahren
Zu den Kompetenzen des Obersten Gerichts gehört auch die Behandlung von Disziplinarangelegenheiten in vom Gesetz festgelegten Bereichen, die Bewertung von Wählerprotesten sowie die Bestätigung der Gültigkeit der Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen, die Bestätigung der Wahl des Staatspräsidenten der Republik Polen, der Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Bewertung von Protesten und Einsprüchen gegen die Gültigkeit von gesamtpolnischen Referenda und Verfassungsreferenda sowie die Bestätigung der Gültigkeit solcher Referenda.
Prüfung von neuen Gesetzen für die Rechtsprechung
Aufgabe des Obersten Gerichts ist auch die Beurteilung von Gesetzesprojekten und anderen normativen Akten, auf deren Grundlage Gerichte funktionieren und Recht sprechen, aber auch anderer Gesetzesprojekte soweit diese Einfluss darauf haben, wie Gerichte funktionieren und Recht sprechen, aber auch von anderen Gesetzesprojekten in Bereichen, in denen sie Einfluss haben auf Angelegenheiten die zum Wesen des Obersten Gerichts gehören. Darüber hinaus erfüllt das Oberste Gericht weitere Aufgaben, die in Gesetzen festgelegt sind.
Die Leitung des Obersten Gerichts
An der Spitze des Obersten Gerichts steht sein Erster Präsident, der vom Staatspräsidenten der Republik Polen aus dem Kreis der aktiven Richter des Obersten Gerichts für eine sechsjährige Amtszeit berufen wird.
Der Staatspräsident wählt ihn unter fünf Kandidaten aus, die ihm von der Allgemeinen Vollversammlung der Richter des Obersten Gerichts vorgeschlagen werden. Der Erste Präsident des Obersten Gerichts kann für einmal berufen werden.
Die Präsidenten des Obersten Gerichts leiten die Arbeit seiner einzelnen Kammern. Sie werden ebenfalls vom Staatspräsidenten aus jeweils drei Kandidaten ausgewählt, nachdem dieser die Meinung des Ersten Präsidenten des Obersten Gerichts eingeholt hat. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Kandidaten werden von der Vollversammlung der Richter des Obersten Gerichts vorgeschlagen. Sie können nur zwei Malwiedergewählt werden.
Letzte Chance. Nur mit Anwalt!
Das Oberste Gericht ist die höchste und letzte Instanz für die Entscheidung über das Urteil in einem Gerichtsverfahren. Es kann angerufen werden, wenn alle anderen Gerichte einen Einspruch gegen ergangene Urteile abgelehnt haben. Dabei ist zu beachten, dass das Oberste Gericht nur prüft, ob die vorangegangenen Instanzen die geltenden Rechts- und Verfahrensvorschriften eingehalten haben. Eine erneute Beweisaufnahme oder die Vernehmung von Zeugen findet hingegen nicht statt.
Sollte es sich als notwendig und aussichtsreich erweisen, das Oberste Gericht anzurufen, ist zwingend die Beauftragung eines in Polen zugelassenen Rechtsbeistands vorgeschrieben. Dann ist meine Kanzlei für Sie der richtige Partner.
Ich bin seit über zwanzig Jahren an allen deutschen und polnischen Gerichten als Rechtanwalt bzw. Advokat zugelassen. Ich kenne daher nicht nur die Rechtsvorschriften und Gesetze in beiden Ländern, sondern auch die üblichen Gepflogenheiten im Rahmen der Verfahren.
Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau und mein Team besteht aus Juristen mit Abschlüssen an Hochschulen und Universitäten in ganz Europa, und alle beherrschen neben Polnisch die deutsche und die englische Sprache.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96
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