Knöllchen und Mandate in Polen
Es gibt in Polen einige besondere Vorschriften, die unvermutet zur Falle werden können, wenn man sie nicht einhält.
In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht für Autos, am Tag. Mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. In Polen ist es Pflicht. Ansonsten gibt es einen Strafzettel, auf Polnisch „Mandat", bisher in der Regel in Höhe von ca. 100 Zloty.
Das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist in Polen grundsätzlich verboten, auch für Radfahrer. Bis zu 0,2 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit, darüber ist es strafrechtlich relevant. Das Strafmaß richtet sich nach der Alkoholkonzentration im Blut und nach dem Schaden, der von dem betrunkenen Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall verursacht wurde. Selbstverständlich gibt es als Strafe auch Fahrverbote, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Zur Orientierung: Radfahren unter Alkoholeinwirkung kann auch schon mal 1000 bis 2.000 Zloty kosten und ein Fahrverbot von der Monaten bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Bleiben wir beim Alkohol: Polen ist es verboten, an öffentlichen Orten Alkohol zu trinken, z. B. auf Straßen und Plätzen, in Parks oder auch in Schwimmbädern, Sportplätzen, Stadien, staatlichen Museen, im Theatern, Kinos und anderen kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Selbst am Strand der Weichsel in Warschau gilt dieses Verbot und es kostet ca. 50 Zloty Strafe pro Person.
Auch ist es verboten, an öffentlichen Orten Feuer anzuzünden, es sei denn, dass die Stadt oder die Gemeinde es für genau festgelegte Orte erlaubt. So gibt es z. B. im Kabacki-Wald (Las Kabacki) im Süden von Warschauer einen Kulturpark mit Freibad, Sportanlagen, Freilichtbühne und gastronomischen Einrichtungen riesige Waldwiese „Polanka Kabacka" wo die Verwaltung der Städtischen Wälder extra Holzabfälle für Lagerfeuer und zum Grillen bereit stellt. Alkohol ist aber trotzdem verboten!
Aber auch für Vergehen, die nicht mit Alkohol in Verbindung stehen, kann man ein „Mandat" kassieren. Zum Beispiel für das Überqueren der Straße bei „Rot", selbst wenn sich weit und breit kein Fahrzeug nähert, kostet das um die 100 Zloty.
Und wenn man als Fußgänger noch so lange auf „Grün" warten musste: sobald man den Fußgängerübergang betritt, ist es verboten, auf sein Mobiltelefon starren, sondern man muss seine ganze Aufmerksamkeit auf den Verkehr konzentrieren, sonst droht eine Strafe in Höhe von 300 Zloty. Die Strafe für Autofahrer, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon ohne Freisprechanlage benutzen, kostet das ab 500 Zloty aufwärts.
Grundsätzlich gelten auch in Polen Fahrräder und E-Roller als Fahrzeuge und haben auf Fußgängerwegen nichts zu suchen! Sie haben grundsätzlich die Straße zu benutzen, wenn auf dieser für alle Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt ist. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr und deren Begleiter, sie dürfen auf dem Fußweg fahren. Auch im Falle von Gefahren aufgrund extrem starker Regenfälle, Gewitter, Sturm oder Hagel, können Radfahrer und Benutzer von E-Rollern auf den Fußweg ausweichen.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt und von der Polizei oder der dem oder dem Ordnungsdienst der Stadt dabei erwischt wird, dem drohen Geldtrafen zwischen 50 und 100 Złoty.
Wenn das Kind schon im Brunnen liegt
Nicht immer sind die verhängten Strafen berechtigt, sowohl in der Sache als auch nach Höhe des „Mandats". Dann lohnt es sich, die Hilfe eines Rechtsbeistandes in Anspruch zu nehmen, besonders wenn das Strafmaß Dutzende Zloty übersteigt oder ein Fahrverbot wesentlichen Einfluss auf Ihre Lebensumstände hat.
Meine Kanzlei besteht nunmehr bereits seit über zwanzig Jahren und ist spezialisiert auf grenzübergreifende, hauptsächlich deutsch-polnische Wirtschafts- und Strafverfahren. In der Folge habe ich umfangreiche Erfahrungen in allen Rechtsbereiche gesammelt, die Ihnen zu Gute kommen, wenn Not am Manne ist. Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Polen als Rechtanwalt bzw. Adwokat an allen Gerichten zugelassen.
Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau, und mein Team besteht aus Absolventen polnischer, deutscher und internationaler juristischer Bildungseinrichtungen und Hochschulen. Auch Sprachbarrieren gibt es für uns nicht, den alle Mitarbeiter sind bilinguale Muttersprachler.
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Dr. Jacek Franek
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