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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Schenken. Damit Kapital lebendig bleibt

Immer mehr Polen aus der Nachkriegsgeneration haben besonders seit Beginn des 21. Jahrhunderts durch unternehmerischen Fleiß umfangreiche Vermögen erworben. Gleichzeitig steigt ihre Lebenserwartung, und ihr Erbe steht der nächsten Generation für den eigenen Vermögensaufbau durch Firmengründungen, Kapitalanlagen oder den Erwerb von Wohneigentum erst relativ spät zur Verfügung. Schenkungen werden deshalb immer beliebter, sozusagen als zeitlich vorgezogenes Erbe.

Hinzu kommt, dass Schenkungen innerhalb der Familien im Prinzip vollständig von der Schenkungssteuer in Polen befreit sind, also Ehegatten, Kinder und Enkel sowie Eltern und Großeltern, aber auch Stiefkinder, Geschwister und Stiefeltern. Sie gehören zur s. g. Nullsteuergruppe. Dagegen zählen Schwiegertöchter, Schwiegersöhne und Schweigereltern zur Steuergruppe I und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Schenkungssteuer befreit bzw. nur in geringerem Umfang von ihr betroffen, und sie müssen bestimmte Regeln beachten.

Aber auch Angehörige aus der Steuergruppe I können die Schenkungssteuer vermeiden, wobei allerdings einige Regeln zu beachten sind. Z. B. müsste der neue Schwiegersohn seinen Anteil am Hochzeitgeschenk der Eltern der Braut versteuern, seine Gattin ihren dagegen nicht. Deshalb sollte nur die Braut beschenkt werden. Aber danach kann sie ihrem Mann eine beliebigen Anteil steuerfrei weiterverschenken

Im Übrigen gilt für Beschenkten aus der Steuergruppe I ein Freibetrag für Schenkungen von einer Person im Zeitraum von fünf Jahren in Höhe von 9.637 PLN. Für Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, gelten gestaffelte Steuern, abhängig von der Höhe des überschießenden Betrags.

Voraussetzung für jegliche Befreiung von der Schenkungssteuer, also auch für Angehörige der Steuergruppe 0, ist allerdings die Anmeldung der Schenkung beim Finanzamt innerhalb von sechs Monaten. Diese Frist beginnt z. B. am Tag der notariellen Beglaubigung der Schenkung, oder auch am Tag der Buchung des geschenkten Geldbetrages auf dem Konto.

Falls der Beschenkt aus irgendwelchen Gründen von der Schenkung erst später erfährt, so beginnt die Frist für die Meldung beim Finanzamt mit dem Tag, an dem er die Kenntnis erlangt hat. Zusätzlich muss die Verspätung glaubhaft begründet werden.

Für Beschenkte aus der Nullsteuergruppe entfällt die Pflicht zur Anmeldung unter bestimmten Umständen. Dennoch ist es sinnvoll, auch dann entsprechende Belege aufzubewahren, die diese Umstände beweisen.

Wir sind für Sie da!

Meine Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf alle Formen rechtlicher Angelegenheiten zwischen natürlichen und Personen aus Deutschland und Polen spezialisiert. Lassen Sie sich von uns beraten und nutzen Sie unsere Erfahrung sowie die unsere Kenntnisse der deutschen und polnischen Sprache.

Kontakt:

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Dr. Jacek Franek
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