Schulden machen alle, auch Ihre Geschäftspartner in Polen sind da keine Ausnahme. Vom kleinsten Handwerker bis zum größten Industriekonzern werden Rechnungen gerne zu spät oder gar nicht bezahlt und Lieferungen verzögern sich um Ewigkeiten oder bleiben ganz aus.
Wie Sie wissen, kann das für Ihre Firma gefährlich werden und sogar zu Ihrer eigenen Zahlungsunfähigkeit führen.
Kleine Schuldner, schamlose Betrüger und arrogante Giganten
Die Fakten sprechen dabei für sich: Im Jahr 2016 wurden vom polnischen Landesschuldenregister (Krajowym Rejestrze Długów) in Polen Schulden in Höhe von insgesamt 36,5 Milliarden Zloty registriert, im Jahr 2023 waren es schon 42,6 Milliarden.
Die Verschuldung der polnischen Unternehmen erreichte zum Ende des I. Quartals 2024 die Höhe von 2,2 Milliarden Zloty; das war über eine halbe Milliarde Zloty mehr als ein Jahr zuvor.
Und selbstvon den ca. 370 polnischen börsennotierten Großunternehmen sind im Landesschuldenregister 47 Firmen mit Gesamtschulden in Höhe von knapp 9 Mio. Zloty erfasst.
In unrühmlicher Erinnerung sind bis heute auch die Auseinandersetzungen deutscher Bauunternehmen mit den staatlichen und kommunalen Auftraggebern wegen der Bezahlung für den Bau der Stadien zur Fußball-EM 2012 geblieben. Ich neige immer noch dazu, deutschen Unternehmern, die sich um staatliche Aufträge bemühen, zu besonderer Vorsicht zu raten im Umgang mit dem Nachfolger des ehemaligen Ministeriums des Staatsschatzes (heute Ministerium der Staatlichen Aktiva / Ministerstwo Aktywów Państwowych).
Dabei fehlt es oft weniger am Geld, eher ist eine gewisse Überheblichkeit der Grund für die Versäumnisse bei der Bezahlung von Rechnungen. Aber gerade für kleine und mittlere Kooperationspartner und Zulieferer der Großauftraggeber kann das verheerende Folgen haben.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
In Anbetracht dieser Entwicklung grenzt es daher geradezu an selbstzerstörerische Tollheit, Geschäfte abzuschließen, ohne vorher den potenziellen Geschäftspartner hinsichtlich seiner Zahlungsmoral zu durchleuchten. Mehr noch: es gibt auch Betrüger, die Ihnen Lieferungen oder Leistungen zu verführerisch günstigen Bedingen anbieten, die aber von vornherein ganz bewusst gar nicht vorhaben, diese Angebot einzuhalten. Ich kennen solche Beispiele u. a. von Autohändlern und Möbelproduzenten. Andere Beispiele betreffen Geschäftsleute, die bereits insolvent sind oder kurz vor dem Konkurs stehen.
Da hilft nur eins: Nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich über die Solidität und die finanzielle Situation des potenziellen Partners ausreichende und gesicherte Kenntnisse zu verschaffen. Nutzen sie dazu auch meine Erfahrungen und die Instrumente, die ich mit meiner Kanzlei seit Jahren entwickelt habe.
Es ist nie zu spät für den Plan B
Aber auch wenn das Kind schon in den Brunnengefallen ist und Sie einem Betrüger oder einer Firma mit Zahlungsproblemen aufgesessen sind, haben Sie mit meiner Kanzlei einen mit allen Varianten und Strategien der Zahlungsvermeidung vertrauten Vertreter Ihrer Interessen bei der Einbringung Ihrer Forderungen zur Seite.
Überlegen macht überlegen
In erster Linie ist dabei wichtig, die einzelnen Schritte des Vorgehens optimal zu planen und zunächst im außergerichtlichen Verfahren mit geringstem Kostenaufwand zu versuchen, die Ursachen für die Entstehung der Schulden herauszufinden und dem Schuldner eine Chance zu geben. Möglicherweise ist er sogar bereit, zu zahlen, aber im Moment dazu nicht in der Lage. In solchen Fällen bietet sich z. B. an, Ratenzahlungen o. ä. zu vereinbaren. Allein unsere Sprachkompetenz macht da vieles leichter.
Meine Burg ist mein zu Hause
Wenn das nicht hilft und gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen, wird es ohne anwaltliche Unterstützung für Sie noch schwerer. Allein die Klärung, ob die deutsche oder die polnische Gerichtsbarkeit zuständig ist, kann für Sie zum Problem werden, denn zur Verhandlung vor einem polnischen Gericht müssten Sie nach Polen anreisen und benötigen zusätzlich einen vereidigten Dolmetscher. Den müssen Sie auch noch selber bezahlen, falls Sie den Streit verlieren. Und ohne Anwalt haben Sie vor dem polnischen Gericht kaum eine Chance. Deshalb ist es wichtig, ein solches Verfahren vor einem deutschen Gericht einzuleiten.
Da ich zu den wenigen Rechtsanwälten gehöre, die sowohl in Deutschland als auch in Polen zur Vertretung meiner Mandanten zugelassen bin, kann ich Sie aber selbst dann vor Gericht vertreten, wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass das Verfahren vor einem polnischen Gericht stattfindet. Sie brauchen dann in der Regel nicht selbst anzureisen, denn ich werde sie vertreten können. In Ausnahmefällen organisieren wir Ihre Teilnahme per Videokonferenz von zuhause aus.
Gewinner mit leeren Händen?
Die meisten Streitfälle zur Durchsetzung von Forderungen gegen polnische Schuldner enden mit einem Beschluss bzw. einem Urteil zu Gunsten der Mandanten aus Deutschland. Aber selbst wenn der Gegner keinen Einspruch einlegt und damit das Verfahren weiter in die Länge gezogen wird, haben Sie noch lange keinen Zugriff auf das Ihnen vom Gegner zu zahlende Geld.
Mit einem vollstreckbaren Titel (Urteil) eines deutschen Gerichts müssen Sie danach in den meisten Fällen von Deutschland aus die Zwangsvollstreckung in Polen einleiten und vor allem feststellen, ob ihr Schuldner überhaupt über Vermögen verfügt, in das vollstreckt werden kann. Freiwillig wird er das Ihnen nicht verraten. In meiner Kanzlei sind wir gut darauf vorbereitet, das herauszufinden. Auch dabei zahlt es sich aus, wenn der vollstreckbare Titel im Ergebnis eines Verfahrens in Deutschland vorliegt. Der Rest ist für mich auch in Polen ein „Heimspiel", denn ich kenne die Wege, Hintertüren und Stolpersteine, mit denen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu rechnen ist und weiß auch, wie man sie erfolgreich nutzen oder falls nötig umgehen kann.
Erfahrung ist die halbe Lösung, Engagement erledigt den Rest
Nichtsdestotrotz gibt Ihnen Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei eine gute Voraussicht, riskanten Geschäftspartnern nicht in die Hände zu fallen und im Notfall möglichst heil aus unglücklichen Situationen herauszukommen.
Ich selbst bin seit über zwanzig Jahren als deutscher Rechtsanwalt und polnischer Advokat mit dem Schwerpunkt rechtliche Betreuung von Unternehmen im deutsch-polnischen Geschäftsverkehr tätig und habe in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen gesammelt, die ich Ihnen gern zugutekommen lasse.
Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, dem wichtigsten Wirtschaftszentrum Polens. Meine bilingualen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet verfügen alle über Studienabschlüsse an renommierten Bildungseinrichtungen in Deutschland und Polen sowie langjährige praktische Erfahrungen.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
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Internet: www.jacek-franek.com