bannerjacek franek

Fotolia brian jackson
 
Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
Fotolia brian jackson
 
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
Fotolia brian jackson
 

Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

Fotolia brian jackson
  
Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
Fotolia brian jackson
 
Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

Schnellkontakt

Datenschutz
Ihre Daten werden nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet. Datenschutzerklärung.

 

captcha

AGB. Kleingedrucktes mit großer Wirkung

Während in Deutschland die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, auf Polnisch: OWU Ogólne Warunki Umów, auch Ogólne Warunki Handlowe, Ogólne Warunki Sprzedaży, Ogólne Warunki Dostawy u. ä.) zwischen Unternehmen zur Normalität gehört, wird diese Form der standardisierten Festlegung von Bedingungen für vertragliche Beziehungen in Polen noch wenig genutzt. Eine Pflicht, AGB zu erstellen und dem Partner zugänglich zu machen, besteht in Polen bislang nur für den Internethandel und für Versicherungen.

Die Praxis zeigt infolge dessen, dass sich polnische Unternehmen bei internationalen B2B-Geschäftsbeziehungen nur selten eigner AGB bedienen. Oftmals sind sie sich auch nicht darüber im Klaren, dass ihre ausländischen Vertragspartner nicht nur nach den Buchstaben der geschlossenen Verträge handeln, sondern dass darüber hinaus weitere Bedingungen gelten, die in den ABG festgelegt sind.

Sinnvolle AGB sind bei Beziehungen zu zahlreicheren Vertragspartnern eine wesentliche Erleichterung, indem sie den Umfang von Verträgen beträchtlich einschränken können und standardisierte grundsätzlich Fragen in den Anhang verschieben.

Die AGB sind dabei dennoch keine Fesseln, denn die Vertragsparteien können in ihrem Hauptvertrag bestimmte Regelungen der AGB ausschließen. Der Vertrag hat dann Vorrang vor den AGB.

Sollten beide Vertragspartner AGB verwenden, die sich einander widersprechende, bzw. ausschließende Regelungen enthalten, dann gelten diese Regelungen als ungültig.

Nutzen, Nutzung und Anwendung

Die AGB enthalten grundsätzlichen und allgemeine immer wiederkehrendenFestlegungen zu den rechtlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, wie z. B. Termine für Lieferungen, Zahlungsfristen und Zahlungsmittel, Eigentumsvorbehalt, Haftungsausschluss, Gerichtsstand u. v. m.

Nach polnischer Rechtsauffassung gelten die AGB für die vertraglichen Beziehungen zwischen Unternehmen auch dann, wenn sie einander gegenseitig nicht ausgehändigt wurden.Es genügt, darauf hinzuweisen und anzugeben, wo sie zu finden sind, z. B. auf der Internetseite. Die Pflicht, die AGB beim Vertragsabschluss dem Partner zur Kenntnis zu bringen entfällt, wenndie Anwendung von AGB im gegebenen Bereich allgemein üblich ist und der andere Partner leicht von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann.

Für die Praxis ist allerdings zu empfehlen, dass der Vertragspartner die AGB bewusst zur Kenntnis nimmt und möglichst auch noch schriftlich bestätigt. Im Streitfall kann das sehr wichtig sein: Wenn z. B.im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden der Insolvenzverwalter behauptet, die AGB des Lieferanten wären nicht bekannt gewesen und damit die Herausgabe von lt. AGB unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verweigert, erspart eine schriftlich bestätigte Kenntnisnahme der entsprechenden Regelung in den AGB viel unnötigen Streit mit ungewissem Ausgang. Auch ist es nur eine Kleinigkeit, auf jeder Rechnung auf die geltenden AGB hinzuweisen.

Zulässige Inhalte von AGB

Die Bewertung der Zulässigkeit von Festlegungen im Rahmen von AGB im internationalen Verkehr erfolgt im Falle von beweglichen Sachen entsprechend der Regelungen des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf" vom 11. April 1980, Wien.

Alle anderen Verträge, wie z. B. über Dienstleistungen, Distribution u. ä., unterliegen dem Recht des zwischen den Parteien vereinbartem Landes.

Lassen Sie sich beraten

Meine Kanzlei, die ich seit über mehr als 15 Jahren führe, hat auf allen Gebieten viele, viele praktische Erfahrungen gesammelt, die wir für Sie in anwendungsbereiter Form zur Verfügung halten.

Unser Leistungsangebot reicht von der Ausführung von Due-Diligence-Prüfungen zur Bewertung polnischer Gesellschaften als Kandidaten für den Kauf bzw. die Verschmelzung, über die komplette Erledigung aller Formalitäten zur Firmengründung und die Eintragung ins Handelsregister, die Standortauswahl und Mitarbeitersuche einschließlich der Erstellung von Beschäftigungsverträgen bis hin zur Vermittlung von gewerbenahen Dienstleistern, wie z. B. Steuerberatern und Buchhaltern.

Ich biete Ihnen auf dem gesamten Weg von der Vorbereitung der Gründung einer Wirtschaftseinheit in Polen bis hin zur permanenten rechtlichen Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungenmeinen vollen Service.

Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jacek-franek.com


Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

Telefon & Fax

Tel. +48 22 622 95 96
Fax +48 22 622 12 85
Tel. +49 40 228 612 26   Deutschland
 

Mitgliedschaften

adwokatura polska          kammer celle sw          dpjv sw