Alkohol am Steuer im polnischen Verkehrsrecht
polen-rundschau – Juni 2004
Oft werde ich, wenn ich in Polen mit meinem Auto unterwegs bin, von der Polizei angehalten, die mich nach der Dokumentenkontrolle jedes Mal "blasen" lässt. Dabei habe ich das Gefühl, den Alkoholtest macht die Polizei nur, weil ich ein Ausländer bin. Darf die Polizei das überhaupt und wie verhält es sich im allgemeinen in Polen in punkto Alkohol und Auto fahren?
Die Polizei darf Sie jederzeit anhalten und auch jederzeit anweisen, den Atemalkoholtest zu machen. Dabei ist es nicht so, dass die Polizei nur Ausländer "blasen" lässt. Sie lässt das fast jeden Angehaltenen machen, bloß die Polen wissen damit – falls sie tatsächlich mal die zulässige Promillegrenze überschritten haben – besser umzugehen (dazu gleich unten).
Die Promillegrenze ist in Polen viel strenger als in Deutschland. Wer nämlich in Polen mit 0,2 %o Auto fährt, verhält sich bereits ordnungswidrig. Die Folgen sind: Geldbuße (bis 5.000 PLN) und Fahrverbot (sechs Monate bis drei Jahre). Wer dagegen die Grenze von 0,5 %o überschritten hat, begeht eine Straftat. Deren Folgen sind: obligatorische Geldleistung an eine gemeinnützige Institution (bis ca. 8.000 PLN ), Geldbuße (ca. 1.000 bis 10.000 PLN), Fahrverbot (ein bis zehn Jahre) und in der Regel eine Freiheitsstrafe auf Bewährung!
In Deutschland sind die diesbezüglichen Gesetze und die Promillegrenzen liberaler. Leider gilt für alle in Polen, auch für diejenigen, die nicht polnische Staatsangehörige sind, polnisches Recht. Nach diesem kann die Polizei folgende Maßnahmen ergreifen: Zunächst wird von der Polizei ein Atemalkoholtest durchgeführt. Wenn der Fahrer dessen Ergebnisse in Frage stellt, kann er sich noch einer Blutuntersuchung unterziehen lassen. Zu diesem Zwecke wird er von der Polizei zum Amtsarzt gefahren.
Der Führerschein wird dabei von der Polizei sichergestellt. Man erhält ihn nur dann zurück, wenn der Bluttest gezeigt hat, dass die Promillegrenze nicht überschritten wurde. Ansonsten bleibt er zur Verfügung des Gerichts. Auch das Auto wird sichergestellt – indem es zum Polizeiparkplatz gebracht wird. Wenn das ein Firmenwagen ist, kann er nur von einem Bevollmächtigten der Firma (schriftliche Vollmacht erforderlich) wieder abgeholt werden. Zu beachten ist dabei, dass die Gebühren für Polizeiparkplätze üblicherweise das zigfache der normalen Parkplatzgebühren ausmachen. 50 € pro Nacht sind keine Seltenheit – in jeder Stadt sind aber die Preise unterschiedlich.
Sollte der Fahrer die Promillegrenze tatsächlich überschritten haben, wird vom Gericht ein Fahrverbot verhängt. Der Führerschein wird anschließend zur deutschen Führerscheinstelle des Heimatortes des Fahrers gesandt. Wenn hierbei dem Führerschein das polnische Urteil nicht beiliegt, wird die deutsche Führerscheinstelle dem Fahrer den Führerschein wieder aushändigen. Im Bundesgebiet und in anderen Ländern außerhalb Polens kann der Fahrer dann wieder völlig legal Auto fahren. Wenn dagegen das polnische Urteil beiliegt – was manchmal passiert – und der Promillewert sehr hoch ist, ordnet die deutsche Führerscheinstelle in der Regel den sog. "Idiotentest" an. Wer ihn nicht besteht, der kann auch in Deutschland nicht mehr Auto fahren.
In Polen wird das Fahrverbot in ein EDV-Register eingetragen, das jeder Polizeistreife zugänglich ist. In Polen kann daher, auch wenn der Fahrer seinen Führerschein von der deutschen Führerscheinstelle wieder bekommen hat, während des Fahrverbots nicht mehr gefahren werden. Was das Polizeiregister anbelangt, werden dort auch sämtliche Namen derer eingetragen, die nach Alkoholgenuss Auto gefahren sind. Die Eintragung nimmt der Polizist unmittelbar nach dem Feststellen der Promillehöhe im Atemalkoholtest vor – ohne das eventuelle Urteil abzuwarten. Wer also einmal aufgefallen ist, der bleibt im Computer für lange Zeit als Alkoholsünder registriert.
Wichtig ist, alles Mögliche zu tun, damit der Polizist keine Eintragung vornimmt. Denn anderenfalls sind die Messen geläutet und das Verfahren muss seinen Lauf nehmen. Diese Dinge können die Polen viel besser als ein Ausländer mit den Polizisten besprechen. Überlassen Sie daher die Gespräche immer Ihrem polnischen Mitfahrer. Wenn Sie gerade keinen im Auto haben, rufen Sie sofort – und zwar noch bevor Sie ins Röhrchen blasen, also während der Dokumentenkontrolle – Ihren Anwalt an und lachen die Polizisten immer schön freundlich an. Am besten aber meiden Sie Alkohol, bevor Sie ins Auto steigen. Und vergessen Sie dabei nicht: 0,2%o können Sie bereits nach einem Bier erreichen!