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Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland

polen-rundschau – November 2004

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Ich habe gehört, dass trotz der Übergangsregelungen im Hinblick auf die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland es doch Wege gibt, diese in Deutschland einzusetzen. Stimmt das?

Das stimmt. Trotz der bestehenden EU-Übergangsregelungen lässt sich für fast jede Branche ein Weg finden, polnische Arbeitskräfte in Deutschland legal einzusetzen. Der Bedarf nach ihnen ist in Deutschland auch sehr groß, weil sie kostengünstig arbeiten. Die Branchen sind dabei sehr verschieden: von der Putzfrau über Parkettleger, Bodenleger, Hausausbauer oder -renovierer bis zu maschinellen Industriesortierern, Fleischern oder Telefonisten. Unterschiedlich sind auch die Interessenten in Deutschland: Bedarf an polnischen Arbeitskräften haben sowohl Privatpersonen, die einen guten und kostengünstigen Handwerker brauchen, als auch Firmen, die ganze Kolonnen von polnischen Arbeitskräften einsetzen wollen.

Was man vor allem wissen muss, wenn man einen polnischen Handwerker in Deutschland einsetzen will, ist, dass die Zeiten der Schwarzarbeit vorbei sind. Der deutsche Zoll kontrolliert zurzeit praktisch überall, wo es nur geht. Es ist daher jedem dringend abzuraten, Leute illegal zu beschäftigen – die Geldbußen für illegale Beschäftigung sind viel zu groß und das Risiko viel zu hoch.

Die Lösung heißt: die Tätigkeit des polnischen Handwerkers legalisieren lassen. Ich persönlich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Dabei sollte man aber unbedingt beachten, dass der polnische Handwerker nicht unter das deutsche Steuer- und Sozialversicherungssystem fällt, denn die Folge sind sehr hohe Betriebsausgaben und damit auch automatisch sehr hohe Preise für den deutschen Auftraggeber. Das ist momentan die hohe Kunst. Denn die gesamte deutsche Verwaltung legt den polnischen Handwerkern und Ich-AG´s Fallen, in die diese regelrecht hineinfallen und infolge dessen in absehbarer Zeit deutsche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nachzahlen müssen. Was das für den deutschen Auftraggeber im Hinblick auf die Kosten bedeutet, brauche ich nicht zu sagen.

Wenn man dagegen Bedarf nach einer ganzen Kolonne von polnischen Arbeitskräften hat, so heißt die Lösung: die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Werkvertrages. Damit lassen sich in den meisten Branchen Arbeitskräfte einsetzen. Auch hier ist aber zu beachten, dass die deutsche Verwaltung die polnischen Arbeitskräfte ungern in der Bundesrepublik beschäftigt sehen will. Sie hat daher sehr strenge Kriterien dazu ausgearbeitet, ob die Leute im Rahmen eines (grundsätzlich arbeitserlaubnisfreien) Werkvertrages oder eines anderen (arbeitserlaubnispflichtigen) Vertrages eingesetzt werden. Diese Kriterien müssen in dem Werkvertrag unbedingt eingehalten werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass die deutschen Behörden im Falle einer Betriebskontrolle beim deutschen Auftraggeber dessen Betrieb wegen des Verdachts illegaler Beschäftigung stilllegen. Dem muss durch frühzeitig vorgenommene gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden.

Darüber hinaus können polnische Arbeitskräfte vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden, wenn die deutsche Firma, für die die Arbeitskräfte tätig werden sollen, eine Tochtergesellschaft in Polen hat. Außerdem gibt es noch weitere Möglichkeiten, polnische Arbeitskräfte vorübergehend in Deutschland einzusetzen, unter Umständen kann man von Polen selbst ein Haus bauen lassen.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass es verschiedene Wege gibt, um trotz der bestehenden EU-Übergangsregelungen polnische Arbeitskräfte in Deutschland einzusetzen. Eine allgemeingültige Methode für sämtliche Fälle gibt es aber nicht. Vielmehr ist je nach Bedarf ein Modell zu wählen, das für die Bedürfnisse des Einzelfalles optimal passt.

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