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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Hilfe in einem Strafrechtsfall in Polen

Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Das gilt ganz besonders für Polen, wo strafrechtlich immer noch kommunistische Standards herrschen. Ein Paradebeispiel dafür ist die Untersuchungshaft in Polen. Die U-Haft wird in Polen landesweit so oft angeordnet und so lange aufrechterhalten, dass der Europarat Polen schon mehrmals kritisierte und feststellte, dass Polen in diesem Bereich die Europäische Menschenrechtskonvention nicht beachtet. 

Vor der Willkür der polnischen Justiz sind auch deutsche Staatsbürger nicht geschützt. Im Gegenteil – da nach polnischem Recht bei Ausländern meistens die sog. Fluchtgefahr zu bejahen ist, wird bei ihnen sofort die U-Haft angeordnet. Sollten Sie oder Ihr Familienangehörige davon betroffen sein, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich jederzeit. 

Ich begleite den Mandanten eng im Rahmen eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens. Ich kenne alle Tricks, denen sich die polnische Polizei und die polnische Staatsanwaltschaft bedient. Kontaktieren Sie mich ohne Zögern, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Es ist wichtig, dass Sie anwaltliche Hilfe bereits im Ermittlungsverfahren bekommen. 

In letzter Zeit ist polnische Staatanwaltschaft verstärkt wegen Wirtschaftsstrafsachen tätig. Auch in diesem Bereich leiste ich Ihnen professionelle Hilfe. 

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung spätestens wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten haben. Gehen Sie durch ein polnisches Strafverfahren nicht alleine durch. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden. 

Denken Sie daran, in Polen aus Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Das darf gegen Sie nicht belastend gewertet werden. Machen Sie Einlassungen erst nachdem Sie die Angelegenheit mit dem Verteidiger besprochen haben. 

Ich unterstütze Sie gern während des gesamten Strafverfahrens und übernehme Ihre Verteidigung. Sprechen Sie mich ganz einfach an.

 

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

Telefon & Fax

Tel. +48 22 622 95 96
Fax +48 22 622 12 85
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