Forderungsdurchsetzung in Polen
Forderungsdurchsetzung / Inkasso sowie Gerichtsprozesse gehören zu den Fachgebieten der Kanzlei. Wir vertreten in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten vor sämtlichen polnischen Gerichten, inklusive das Oberste Gericht in Warschau. Bei Bedarf, d.h. wenn prozesstaktische Überlegungen es für angebracht erscheinen lassen, machen wir die Angelegenheiten vor einem deutschem Gericht anhängig.
Wenn Sie eine Forderung in Polen einzutreiben haben oder ein Gerichtsverfahren in Polen durchführen müssen, sei es als Kläger sei es als Beklagter, stehen wir Ihnen als professionelle Prozessbevollmächtigte zur Seite. Sie profitieren von unserer jahrlanger Erfahrung als deutsch-polnische Rechtsanwälte. Wir haben uns auf deutsch-polnische Angelegenheiten spezialisiert und bearbeiten in der Kanzlei nur diese. Aufgrund der Spezialisierung können wir Probleme deutscher Mandanten und deren Betrachtungsweise einwandfrei nachvollziehen. Wir berücksichtigen bei der Lösung der Mandantenanliegen stets sowohl die deutsche als auch die polnische Rechtsordnung, sowie bei Bedarf das EU-Recht, und wählen so den optimalen Weg. Wir arbeiten stets zu deutschen Standards.
Wir vertreten in Polen landesweit. Wir kennen Gerichte sowohl in Warschau, als auch in Krakau, Breslau, Stettin, Danzig, Kattowitz, Posen, Lublin, Bialystok und in anderen polnischen Städten. Wir vertreten auch bundesweit, wenn es prozesstaktisch günstiger ist, die Sache vor einem deutschen Gericht auszufechten.
Wir vertreten unter anderen in folgenden Angelegenheiten:
- allgemeine Zivilsachen
- Handelsrecht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftssachen
- Familienangelegenheiten
- Erbsachen
Falls Sie Fragen zu einem Gerichtsprozess in Polen haben, sprechen Sie mich an.