Erbrecht Polen
Die Migrationsprozesse zwischen Polen und Deutschland waren in den letzten 70 Jahren sehr intensiv. Erst einmal kam nach dem II Weltkrieges zur Verschiebung der Grenzen, in deren Folge Millionen von Menschen von einem Land in das andere übergesiedelt sind. Dieser Prozess dauerte bis in die 70er Jahre hinein. Dann kam eine große Migrationswelle in den 80ern. Damals haben ca. eine Million deutscher Nachfahren Polen verlassen und sind nach Deutschland gekommen. Die letzte Welle intensiver Bevölkerungswanderung setzte mit dem EU-Beitritt Polens im Jahre 2004 an. Seit dem haben viele das Land gewechselt, wobei nicht nur Polen nach Deutschland, aber auch viele Deutsche nach Polen ausgewandert sind – die in Polen lebenden Deutsche stellen die zweitstärkste Gruppe ausländischer Bürger dar.
Diese Migrationsprozesse haben dazu geführt, dass die einzelnen Mitglieder einer Familie in zwei verschiedenen Ländern leben und sterben. Diese Fälle müssen dann erbmäßig aufgearbeitet werden. Wir beraten Sie als eine klassische deutsch-polnische Kanzlei in allen Fragen zum deutschen und polnischen Erbrecht. Zu unseren Dienstleistungen im deutsch-polnischen Erbrecht gehören:
- Beratung im Hinblick auf das anwendbare Erbrecht
- Planung und Gestaltung der Erbfolge durch Testamente
- Abwicklung von Erbfällen in Polen
- Beratung im Hinblick auf die Erbausschlagung in Polen
- Durchführung von Nachlassverfahren in Polen und in Deutschland
- Erlangung von Erbscheinen in Polen oder in Deutschland
- gerichtliche Vertretung von Erben
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilansprüchen, Vertretung von Pflichtteilberechtigten
- Testamentsvollstreckung in Polen
- Planung und Abwicklung deutsch-polnischer Unternehmensnachfolgen
- steuerrechtliche Klärung der Erbfälle, insbesondere die Erlangung von Befreiungen von der Erbschaftsteuer
Ich unterstütze Sie gern sowohl bei der Klärung der Nachlassfragen als auch bei der Durchführung sämtlicher Erbformalitäten. Sprechen Sie mich ganz einfach an.