Gesellschaftsrecht in Polen
Polnisches Gesellschaftsrecht ist überwiegend in dem Gesetz über die Handelsgesellschaften geregelt (HGG), das Anfang der 90er Jahre verabschiedet worden ist. Davor galten in Polen gesellschaftsrechtliche Gesetze aus der 20er Jahren. Sie galten aber nur auf dem Papier. Denn in dem kommunistischen Regime gab es kaum private Gesellschaften. Daher konnte man bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes in den 90ern auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgreifen.
Das aktuelle polnische Gesellschaftsrecht ist daher – im Vergleich zum deutschen Gesellschaftsrecht – noch nicht so ausgereift. Das hat viele Nach- aber auch einige Vorteile. Denn z.B. nicht so stark sind in Polen die Rechte der Minderheitsaktionäre im Aktienrecht ausgebildet – die in Deutschland mittlerweile ausgeufert sind und dazu geführt haben, dass es sehr viele sog. Berufsaktionäre gibt, welche nur eine Aktie besitzen und mit Hilfe dieser Aktie ihr Unwesen zu Ungunsten des Gesellschaft treiben.
Aber ansonsten bildet das polnische Gesellschaftsrecht ein gut funktionierendes System, das sowohl die Gründung von verschiedenen Gesellschaftsformen, als auch Fusionen, Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften, sämtliche Veräußerungen als Share Deal oder als Asset Deal und schließlich auch eine geregelte Beendigung der gewerblichen Tätigkeit ermöglicht.
Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Mandaten bieten wir an:
- Beratung zum Kapital- und Personengesellschaftsrecht in Polen, wie Spółka akcyjna. S.A., Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. z o.o., Spółka komandytowa Sp.k., spółka jawna sp. j.(AG, GmbH, KG, oHG)
- Rechtsberatung zur Gründung in Polen im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Gesellschaftsgründung mit Alternative der Gründung einer Repräsentanz oder einer Zweigniederlassung
- Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen und Erstellen der Niederschriften von ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen
- Erstellen von Beschlüssen der Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen
- Klärung von Rechtsfragen im internationalen Gesellschaftsrecht
- Vertretung vor der polnischen Kartellbehörde
- Prüfung von Wettbewerbsbeschränkungen, Marktbeherrschung, der Zusammenschlüsse von Unternehmen
- Beratung im Kartellrecht
- Umstrukturierungen von Gesellschaften in Polen: Umwandlung von Gesellschaften, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen
- Sitzverlegungen, Kapitalerhöhung, Nachschüsse
- Fusionen von Gesellschaften, Mergers & Acqusitions
- Gestaltung von der deutschen Muttergesellschaft zustehenden gesellschaftsrechtlichen Kontrollmaßnahmen über die polnische Tochtergesellschaft
- Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft
- Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen
Ich berate und unterstütze Sie gern bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Sprechen Sie mich ganz einfach an.