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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Warenvertrieb in Polen

Welche Vertriebsstrukturen stehen deutschen Firmen in Polen zur Verfügung? 

Deutsche Firmen können ihre Produkte in erster Linie mit Hilfe eines Handelsvertreters (agent, przedstawiciel handlowy) vertreiben. Der Handelsvertreter ist ein Vermittler – er sucht für den Warenhersteller einen Käufer, der die Ware direkt vom Warenhersteller erwirbt. Der Warenhersteller zahlt die Provision des Handelsvertreters erst dann, wenn der Käufer die Ware tatsächlich gekauft und auch bezahlt hat. Das Handelsvertreterrecht ist in Polen in dem polnischen Zivilgesetzbuch recht gut geregelt. 

Der nächste klassische Umsatzmittler ist in Polen der Vertragshändler (dealer). Der Vertragshändler vermittelt nicht, wie der Handelsvertreter, zwischen dem Warenhersteller und dem Endabnehmer, sondern kauft die Ware vom Hersteller auf eigene Rechnung und verkauft sie an die Endabnehmer im eigenen Namen weiter. Man sagt, der Vertragshändler trage das Kredit- und das Absatzrisiko. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage für den Beruf des Vertragshändlers existiert nicht, so dass sämtliche Fragen, die die Rechtsbeziehung zwischen dem Warenhersteller und dem Vertragshändler bestimmen, sehr detailliert in einem Vertragshändlervertrag geregelt werden sollten.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, in Polen eine Vertriebsniederlassung zu eröffnen. Hierbei stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung: Zum einen kann eine Repräsentanz (przedstawicielstwo) gegründet werden. Die Repräsentanz ist vom deutschen Mutterunternehmen vollständig abhängig – sie führt keinen eigenen Namen, sondern tritt unter den Namen des Mutterunternehmens auf, darf kein Vermögen besitzen und hat keine eigenständige Buchführung. Die Repräsentanz darf nur Werbe- und Promotionsmaßnahmen unternehmen. Kaufverträge darf die Repräsentanz dagegen nicht abschließen – dies ist dem deutschen Mutterunternehmen vorbehalten. Daneben kann eine Zweigniederlassung (oddział) des deutschen Mutterunternehmens errichtet werden. Die Zweigniederlassung ist im Vergleich zur Repräsentanz viel selbständiger: Sie tritt im Rechtsverkehr unter eigenem Namen auf, darf eigenes Vermögen besitzen und hat eine eigenständige Buchführung. Die Zweigniederlassung darf für das Mutterunternehmen nicht nur Werbung betreiben, sie darf vielmehr auch Verträge mit dem Warenkäufer schließen. Sie unterliegt der Eintragung in das Handelsregister und ist damit ein selbständiges Unternehmen. Da die Zweigniederlassung eigene Selbständigkeit aufweist, wird sie auch selbständig in Polen besteuert. 

Darüber hinaus kann zwecks Warenvertrieb in Polen eine Tochtergesellschaft gegründet werden. In der Regel gründet man eine GmbH (Sp. z o.o.), weil sie die kostengünstigste Variante ist. Für die Errichtung einer GmbH ist nämlich ein Stammkapital von nur 5.000. PLN (= ca. 2.500 EUR) notwendig (hingegen braucht man für die Gründung einer AG in Polen 500.000 PLN = ca. 125.000 EUR). Die GmbH ist in Polen ähnlich ausgestaltet wie in Deutschland: gehaftet wird nur mit dem Stammkapital, es ist ein Geschäftsführer als vertretungsberechtigtes Organ der Gesellschaft notwendig, und die wichtigsten Entscheidungen bleiben der Gesellschafterversammlung vorbehalten. Zur Gründung ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

Ich unterstütze Sie gern sowohl bei der Auswahl der Vertriebsform als auch bei der Durchführung sämtlicher Formalitäten in Polen. Sprechen Sie mich ganz einfach an.

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PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
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Tel. +48 22 622 95 96
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