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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Schwarmfinanzierung/Crowdfunding in Polen

Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) ist eine spezielle Form der Gewinnung von Investoren zur Finanzierung von privaten Projekten, innovativen Produkten, Immobilien, Startups, etablierten Unternehmen und vielem mehr. Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine Vielzahl von Menschen ein Projekt finanziell unterstützt und es so erst möglich macht.

In Polen gibt es Crowdfunding seit 2012. Einen ersten Höhepunkt erreichte diese Finanzierungsform in den Jahren 2020/2021. Danach bewirkten Inflation und galoppierende Zinsen die Abkühlung des anfänglichen Enthusiasmus unter den Investoren für dieses Finanzierungsmodell.

Seit dem 10. November 2023 hat Crowdfunding eine neue Entwicklungsetappe erreicht. Die Einführung der EU-Regeln für Crowdfunding und die Kontrolle durch die Polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) haben zweifellos die Glaubwürdigkeit von Crowdfunding erhöht und damit völlig neue Chancen für alle Beteiligten geschaffen.

Unter den neuen Bedingungen können nur solche Unternehmen Crowdfunding als Dienstleistung anbieten, die von der Polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) eine entsprechende Lizenz erhalten haben. Das sind zurzeit: GPW Private Market S.A., Finansowo.pl S.A., Emiteo sp. z o. o., Crowd Real Estate Spółka Akcyjna, Europpa sp. z o. o. (Stand: November 2024, Quelle: KNF).

Mit der Einführung der neuen Prinzipien für Crowdfunding wurden auch die Limite für die organisierten Emissionen von 1 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR erhöht.

Dennoch hat sich der Sektor seit dem Absturz 2021/2022 noch nicht erholt. Damals war die Zahl der Investoren auf dem Crowdfunding-Markt innerhalb eines Jahre von 19.000 auf 3.500 gefallen. Eine Ursache ist lt. Einschätzung der staatlichen Agentur für die Entwicklung des Unternehmertums (Polska Agencja Rozwoju Przedsiębiorczości PARP) die ungenügende Bildung der polnischen Gesellschaft im Bereich des Finanzwesens, infolge dessen Investitionsrisiken/Risikoinvestitionen eher vermieden werden.

Mehr Sicherheit, mehr Pflichten

Seitdem die Crowdfunding-Plattformen einer staatlichen Aufsicht unterliegen, müssen Unternehmen, die über diese Plattformen Kapital beschaffen möchten, bestimmte Pflichten erfüllen. In dieser Hinsicht ist Crowdfunding populärer geworden als viele andere Investoreninitiativen, die im Internet zu finden sind, deren Herkunft und Zuverlässigkeit jedoch nicht immer eindeutig nachweisbar sind. Vor allem müssen die Crowdfunding-Plattformen für die potenziellen Anleger eine Anlagebasisinformation zur Verfügung stellen, die u. a. nachfolgend aufgeführte Informationen enthalten muss:

  • Rechtliche und wirtschaftliche Informationen über den Projektträger und das Schwarmfinanzierungsprojekt;
  • Hauptmerkmale des Schwarmfinanzierungsverfahrens und gegebenenfalls Bedingungen für die Kapitalbeschaffung oder Kreditaufnahme;
  • Darlegung der Hauptrisiken im Zusammenhang mit der Finanzierung des Schwarmfinanzierungsprojekts;
  • Informationen dazu, ob zwischen dem Projektträger und dem Anleger eine Zweckgesellschaft zwischengeschaltet ist;
  • Anlegerrechte, Beschränkungen, Ausstiegsmöglichkeiten des Anlegers aus der Anlage;
  • Gebühren, Informationen und Rechtsmittel;
  • Angaben dazu, an wen der Anleger eine Beschwerde über die Anlage oder das Verhalten des Projektträgers oder des Schwarmfinanzierungsdienstleisters richten kann und wie;
  • Informationen über die Folgen, falls der Zielbetrag der Kapitalbeschaffung oder Kreditaufnahme nicht fristgerecht erreicht wird;
  • Angaben dazu, wo und wie zusätzliche Informationen über das Schwarmfinanzierungsprojekt, den Projektträger und die Zweckgesellschaft unentgeltlich angefordert werden können.

Es wird deutlich, dass eine Investition über Crowdfunding-Plattformen in Polen verbunden ist mit zahlreichen Informationspflichten und der Erstellung einer Projektdokumentation, welche die Investition beschreibt. Auch ist zu bedenken, dass Crowdfunding-Plattformen für ihre Dienste Gebühren in Form von Provisionen erheben, meist auf das dank der Plattform gesammelte Kapital. Die Höhe dieser Provisionen ist unterschiedlich und hängt vom Betreiber der Plattform ab. Sie liegt meistens bei ca. 4- 8 % vom gesammelten Kapital.

Ich lasse Sie nicht im Wald im Regen stehen!

Die Akquisition von Risikokapital auf dem Wege der Schwarmfinanzierung über Crowdfunding-Plattformen ist unter bestimmten Umständen ein lohnender Weg, um erfolgversprechende, aber mit überdurchschnittlichem Risiko verbundene Innovationen zu etablieren. Aber Schwarmfinanzierung ist kein Selbstläufer und schon gar nicht frei von bürokratischen und rechtlichen Hürden. Es empfiehlt sich daher, einen erfahrenen Partner für das rechtlich-formale an seiner Seite zu haben.

Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96 Fax: +48 22 622 12 85
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Internet: www.jacek-franek.com

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