Rechtsanwalt und Rechtsberater in Polen
Für die Vertretung von Rechtsuchenden gibt es in Polen zwei Berufsgruppen: den Rechtsanwalt (Adwokat) und den Rechtsberater (Radza Prawny).
Die Unterschiede zwischen diesen beiden Berufsbezeichnungen sind zwar nicht wesentlich, trotzdem sollte man sich Ihrer bewusst sein.
Der erste Unterschied besteht darin, dass für beide unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gelten. Die Struktur der beruflichen Selbstverwaltung der Rechtsberater, die Prinzipien des Referendariats u. s. w. regelt das Gesetz vom 6. Juli 1982 über die Rechtsberater. Dagegen ist die Grundlage für die Tätigkeit der Rechtsanwälte das Gesetz vom 26. Mai 1982 über die Tätigkeit der Rechtsanwälte (Prawo o adwokaturze).
Beide Gesetze sind inzwischen sehr aneinander angeglichen worden. Ähnlich sind auch die Aufnahmeprüfungen zum Referendariat als Rechtsanwalt oder Rechtsberater.
Der äußere Unterschied zwischen den beiden Berufsgruppen besteht in der Farbe der Spitzenjabots bei den Anwaltsroben: grün bei den Rechtsanwälten, blau bei den Rechtsberatern. Auf diese Weise ist es sehr einfach im Gerichtssaal oder auf den Korridoren des Gerichtsgebäudes die Anwälte von den Rechtsberatern zu unterscheiden.
Auch die Anrede mit dem Titel „Mecenas" ist für beide Berufsgruppen gleich. Der Ausdruck hat dabei keinerlei Zusammenhang mit dem „Mäzen", worunter in Deutschland ein Gönner und Förderer von Kunst und Künstlern bezeichnet wird. Der Ursprung dieser höflichen Anrede für Rechtsanwälte, Rechtsberater, Richter und Vertreter anderer juristischer Berufe in Polen geht zurück auf das XVI Jahrhundert, in dem Rechtsanwälte „procuratores mercenarii" genannt wurden, also „bezahlte Prozessvertreter". Damit unterschieden sie sich von den „unprofessionellen" Prozessbevollmächtigten, die nur als „procuratores" bezeichnet wurden.
Dabei hat der Titel „Mecenas" zwar keinerlei rechtliche Bedeutung. Er wird weder verliehen noch ist er eine Bestätigung für den erfolgreichen Abschluss einer juristischen Ausbildung. Trotzdem legen alle sehr viel Wert darauf, denen aus Höflichkeit diese Anrede gebührt.
Wichtig sind die individuellen Vorzüge
Wenn Sie also vor die Wahl gestellt sind, sich in Polen von einem Rechtsanwalt oder einem Rechtsberater vertreten zu lassen, macht es im Prinzip keinen Unterschied. Andere Kriterien wie z. B. eine juristische Ausbildung in Deutschland und in Polen, eine durch lange Tätigkeit erworbene Berufserfahrung, die Qualität der Sprachkenntnisse und die internationale Zulassung an Gerichten in mehreren Ländern sind wesentlich wichtiger für den Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Rechts und Ihrer Forderungen.
Ich biete Ihnen in dieser Hinsicht meine komplette Kompetenz meine Erfahrung, erworben in über zwanzig Jahren als Anwalt im grenzübergreifenden Rechtsverkehr, mit Zulassung an allen Gerichten in Deutschland und Polen und meine äußerst soliden Kenntnisse des polnischen und des deutschen Rechts aufgrund meines Jurastudiums in beiden Ländern. Aufgrund meiner familialen Abstimmen beherrsche ich Deutsch und Polnisch auf dem Niveau des Muttersprachlers.
Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau, und mein Team besteht aus ebenfalls bilingualen Muttersprachlern mit Abschlüssen an internationalen juristischen Hochschulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
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