SENT. Meldepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden Warentransporten
Seit Anfang Januar 2025 müssen sich auch Transportunternehmen aus der EU oder EFTA-Staaten im polnischen SENT-System (System for Electronic Transport Supervision) anmelden, wenn bestimmte Güter im Straßenverkehr transportiert werden. Mit der Überwachung will die polnische Regierung Steuerbetrugsfällen entgegenwirken.
Was ist das polnische SENT-System und wie funktioniert es?
Das SENT-System kontrolliert den Transport bestimmter Waren innerhalb, nach und aus Polen und wird von der polnischen Finanzverwaltung geführt. Es wurde entwickelt, um den illegalen Handel zu bekämpfen und Steuereinnahmen zu sichern.
Die aktuelle Liste der Waren, die über das SENT-System überwachte werden ist wir aufdem polnischen Portal für Zoll und Steuern veröffentlicht:
Liste der vom Überwachungssystem erfassten Waren - PDF-Datei (310 KB).
(Stand Januar 2024)
Überprüfen Sie dennoch regelmäßig ob Änderungen vorliegen.
Was wird im SENT-System überwacht?
Das SENT-System überwacht den Transport und Handel von Waren, die:
- innerhalb Polens transportiert werden,
- innerhalb Polens beginnen und ins Ausland geliefert werden oder umgekehrt,
- außerhalb Polens beginnen und enden, jedoch durch polnisches Hoheitsgebiet transportiert werden (Transit).
Das System gilt für alle Spediteure, die SENT-pflichtige Produkte transportieren wie beispielsweise Treibstoffe, Tabakprodukte und Alkohol, aber auch Lebensmittel wie Früchte, Mais, Mehle oder Speiseöle sowie zahlreiche chemische Stoffe. Diese Waren müssen elektronisch gemeldet und ihre Standorte in Echtzeit übermittelt werden. Dazu müssen Spediteure ein Gerät bei sich tragen, welches Geolokalisierungsdaten sendet.
Wie erfolgt die Anmeldung im SENT-System?
Transportaufträge müssen vor Beginn der Fahrt im SENT-Portal unter Angaben zu Fracht, Absender und Empfänger registriert werden.
(https://www.gov.pl/attachment/1d054188-4325-42e3-ac59-abd5b0308136)
Weitere Informationen erhalten Unternehmen in englischer Sprache auf der elektronischen Plattform PUESC
Laut der Website werden unter anderem auch Transit-Transporte überwacht:
- transport and turnover of goods beginning on the territory of Poland and ending on the territory of Poland or outside the territory od Poland,
- carriage and turnover of goods beginning and ending outside the territory of Poland,
- transport of goods beginning and ending outside the territory of Poland and ending in the territory of Poland
Welche Angaben bei welchem Transport sind notwendig?
- Warenlieferung nach Polen
Bei der Beförderung von Gütern aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates oder aus dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes auf das Hoheitsgebiet Polens ist der Empfänger verpflichtet, vor Beginn der Warenbeförderung auf polnischem Hoheitsgebiet eine Erklärung an das SENT-Register zu senden, eine Referenznummer für diese Erklärung zu erhalten und diese Nummer dem Beförderer mitzuteilen.
Der Empfänger ist verpflichtet, die Erklärung spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Empfang der Lieferung um Informationen über den Erhalt der Waren zu ergänzen.
- Warenlieferung als Transit durch Polen
Bei der Beförderung von Gütern aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates auf das Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines Drittlandes ist der Beförderer verpflichtet, vor Beginn der Beförderung von Gütern auf polnischem Hoheitsgebiet eine Erklärung an das SENT-Register zu senden und eine Referenznummer für diese Erklärung zu erhalten.
- Warenlieferung innerhalb von Polen
Bei einer Güterbeförderung, die auf dem Gebiet Polens beginnt, ist der Absender verpflichtet, vor Beginn der Güterbeförderung eine Erklärung an das SENT-Register zu senden, eine Referenznummer für diese Erklärung zu erhalten und diese Nummer dem Frachtführer mitzuteilen. Im Falle einer Warenlieferung im Sinne des Waren- und Dienstleistungssteuergesetzes ist der Absender auch verpflichtet, die Referenznummer an den Empfänger weiterzugeben.
Der Empfänger ist verpflichtet, die Erklärung spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Empfang der Lieferung um Informationen über den Erhalt der Waren zu ergänzen.
Jeder Warentransport muss genau beschrieben werden. Dazu zählen Informationen zur Art, Klassifizierung, Menge und zum Gewicht und Volumen der Ware. Für jede Meldung wird die SENT-Referenznummer vergeben. Diese ist stets mitzuführen und auf Verlangen der Zollbehörde vorzulegen.
Die erhaltene Referenznummer für den jeweiligen Transport aus dem SENT-System bleibt für 10 Tage gültig.
Wichtig:
Während des gesamten Transportvorgangs, muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Live-Ortungsdaten des Fahrzeugs über ein GPS-Gerät oder über eine App übertragen werden. Für die Übertragung der Ortungsdaten an das SENT-System gibt es folgende Möglichkeiten:
- e-TOLL App – zum Herunterladen im App Store oder Google Play,
- On-Board-Unit (OBU-Boardgerät) – erhältlich bei einer e-TOLL-Kundendienststelle,
- Externes Ortungssystem (ZSL) – es muss geprüft werden, ob das bereits im Fahrzeug installierte ZSL-System mit dem polnischen e-TOLL-System kompatibel ist.
Wenn was schiefgeht
Die Vorschriften für den Transport SENT-relevanter Güter sind einigermaßen anspruchsvoll und enthalten „Stolpersteine", die bei Kontrollen zu unangenehmen Situationen führen können. Zögern Sie in solchen Fällen nicht, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96 Fax: +48 22 622 12 85
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Internet: www.jacek-franek.com


