Von Redaktion auf Dienstag, 11. Oktober 2022
Kategorie: Wissen

Verkehrsunfall in Polen

Ruhe bewahren

Wie bei jedem Verkehrsunfall sind auch in Polen als erstes dieselben Maßnahmen zu treffen wie in Deutschland: Versorgung und Rettung von Verletzten, Dokumentation des Unfallhergangs und Identifizierung der Unfallbeteiligten Personen und Fahrzeuge sowie der Versicherungsträger. Empfehlenswert ist, den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht zu verwenden.

Im Ausland sollten Sie dabei besonders darauf achten, nichts zu unterschreiben, was sie nicht verstehen und was später gegen Sie verwendet werden könnte. Geben Sie keinerlei Schuldbekenntnis ab!

Bei Unfällen mit Personenschaden sind immer die Polizei und Rettungsdienste zu rufen. (Polizei: 997, Rettung: 999, Europaweiter Notruf: 112). Wenn es nur um Sachschäden geht, kommt die Polizei nur ab einer nennenswerten Größenordnung.

Ansprüche sichern

Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie in Polen direkt bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Manche polnischen Versicherer haben aber auch einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland, an den Sie sich wenden können. Benachrichtigen Sie aber auch Ihre eigene Versicherung, falls der Gegner Ansprüche gegen Sie erhebt. Zu beachten ist, dass in Polen Schadenersatzansprüche schon drei Jahre nach dem Unfall verjähren.

Schadenersatz durchsetzen

Da der Unfall in Polen passiert ist, findet auch für die Erstattung von Schadenersatz polnisches Recht Anwendung. Es weicht in seinen Grundsätzen zum Teil vom deutschen Recht ab und seine Durchsetzung wird durch die Sprachbarriere erschwert, soweit Sie Ihre Ansprüche nicht gegenüber einem Regulierungsbeauftragten in Deutschland vorbringen können.

Abschleppkosten, Kosten für Reparaturen und Mietwagen sowie Kosten für Übernachtung und Verpflegung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall stehen, werden In der Regel bei Vorlage entsprechender Nachweis erstattet. Kosten für Gutachter müssen mit der gegnerischen Versicherung ausgehandelt, u. U. auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Kein Anspruch besteht in Polen für Kosten der Schadensfinanzierung, auf Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und für Haushaltsführungsschäden.

Im Falle von Personenschäden werden Arzt-, Heil- und Pflegekosten unter bestimmten Bedingungen erstattet und Schmerzensgeld gezahlt. Auch die Erstattung von Verdienstausfall kann gegen Nachweis durchgesetzt werden

Recht bekommen und durchsetzen

Als deutsch-polnischer Rechtsanwalt habe ich seit über 20 Jahren sehr oft deutschen Unfallbeteiligten in Polen geholfen, sie vor unberechtigten Forderungen geschützt und ihre Interessen durchgesetzt. In meiner Kanzlei verfügen wir deshalb über umfassende Kenntnisse über die polnischen Gesetze, Vorschriften und Regelungen, aber auch über einen ansehnlichen Schatz praktischer Erfahrungen im Umgang mit der polnischen Seite bei Auseinandersetzung in der Folge von Unfällen. Wir bewegen uns sicher im polnischen und im deutschen Recht und kennen keine Sprachbarrieren.

Für Sie kümmern wir uns um alle Details Ihrer Angelegenheit: von der Einholung der Deckungszusage bei Ihrer deutschen Verkehrsrechtsschutzversicherung über die Erhebung von Schadensersatzforderungen bei der gegnerischen Versicherung, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Polen bis hin zur Vollstreckung und dem Eintreiben der Forderungen.

Und wir sind schnell, denn wir sind vor Ort!

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek M.L.Eur.
Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)

ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
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